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Die Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Sonderurlaub

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 10. Juni 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs besteht nach einem Urteil des BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 406/17 – grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Zeitraum des unbezahlten Sonderurlaubs ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs regelmäßig mit „Null“ Arbeitstagen in Ansatz zu bringen.

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