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Unterbrechung des Laufs einer Ausschlussfrist

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 3. Juni 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der Lauf einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist nach einem Urteil des BAG vom 17.04.2019 – 5 AZR 331/18 – nicht für die Dauer dieser Verhandlungen gehemmt. Anders ist dies bei einer Ausschlussfristenregelung, die das Erfordernis einer gerichtlichen Geltendmachung vorsieht.

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