Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung zugunsten außertariflicher Angestellter
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 26. Mai 2020
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Eine Gesamtschau konkreter Anhaltspunkte kann nach einem Urteil des BAG vom 27.02.2019 – 5 AZR 354/18 – dazu führen, dass auch außertarifliche Angestellte einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Entgelterhöhung in Höhe des Betrages haben, um den sich die Tarifentgelte der tarifgebundenen Arbeitnehmer erhöhen.
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