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Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung zugunsten außertariflicher Angestellter

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 26. Mai 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Gesamtschau konkreter Anhaltspunkte kann nach einem Urteil des BAG vom 27.02.2019 – 5 AZR 354/18 – dazu führen, dass auch außertarifliche Angestellte einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Entgelterhöhung in Höhe des Betrages haben, um den sich die Tarifentgelte der tarifgebundenen Arbeitnehmer erhöhen.

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