Einwand einer unzulässigen Rechtsausübung gegen einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 18. Mai 2020
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Verstößt ein Arbeitgeber gegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten i.S.d. § 87 Abs. 1 BetrVG, kann Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats nach einem Beschluss des BAG vom 12.03.2019 – 1 ABR 42/17 – in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen.
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