Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 11. Mai 2020
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Nach einer Entscheidung des BAG vom 30.01.2019 – 5 AZR 450/17 – ist eine Gesamtzusage regelmäßig durch eine Betriebsvereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers abänderbar.
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