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Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 11. Mai 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einer Entscheidung des BAG vom 30.01.2019 – 5 AZR 450/17 – ist eine Gesamtzusage regelmäßig durch eine Betriebsvereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers abänderbar.

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