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Rückzahlung zu viel gezahlter Lohnsteuer – Ausschlussfrist

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 16. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Erstattungsanspruch eines Arbeitgebers wegen nachentrichteter Lohnsteuer wird nach einem Urteil des BAG vom 17.10.2018 – 5 AZR 538/17 – nicht von einer Verfallklausel erfasst, die nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis lediglich in Verbindung stehen, umfasst.

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