Rückzahlung zu viel gezahlter Lohnsteuer – Ausschlussfrist
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 16. März 2020
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Ein Erstattungsanspruch eines Arbeitgebers wegen nachentrichteter Lohnsteuer wird nach einem Urteil des BAG vom 17.10.2018 – 5 AZR 538/17 – nicht von einer Verfallklausel erfasst, die nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis lediglich in Verbindung stehen, umfasst.
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