Massenentlassungsanzeige – Zeitpunkt der Kündigungserklärung
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 13. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2019 – 6 AZR 459/18 – auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereist zur Kündigung entschlossen ist.
Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
Anwalt Dresden
Erbrecht Dresden
Strafrecht Dresden
Verkehrsrecht Dresden
Karsten Zobel
Lars-Peter Reimers
Lutz Siegl
Commentaires