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Massenentlassungsanzeige – Zeitpunkt der Kündigungserklärung

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 13. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2019 – 6 AZR 459/18 – auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereist zur Kündigung entschlossen ist.

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