EuGH verlangt Regelung zur Erfassung aller Arbeitsstunden
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 9. März 2020
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Nach einem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 - C - 55/18 - ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der EU verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Dieses System muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
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