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EuGH verlangt Regelung zur Erfassung aller Arbeitsstunden

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 9. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 - C - 55/18 - ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der EU verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Dieses System muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.

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