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Mindestlohnpflicht ausländischer Unternehmen

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 24. Feb. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Nach zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2019 – 1 K 1161/17 und 1 K 1174/17 – müssen ausländische Unternehmen ihren in Deutschland beschäftigten Mitarbeitern auch dann mindestens den Mindestlohn zahlen, wenn die Tätigkeit nur für kurze Zeit im Inland ausgeübt wird.

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