Mindestlohnpflicht ausländischer Unternehmen
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 24. Feb. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Nach zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2019 – 1 K 1161/17 und 1 K 1174/17 – müssen ausländische Unternehmen ihren in Deutschland beschäftigten Mitarbeitern auch dann mindestens den Mindestlohn zahlen, wenn die Tätigkeit nur für kurze Zeit im Inland ausgeübt wird.
Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
Anwalt Dresden
Arbeitsrecht Dresden
Erbrecht Dresden
Strafrecht Dresden
Verkehrsrecht Dresden
Karsten Zobel
Lars-Peter Reimers
Lutz Siegl
Kommentare