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Urlaubsanspruch bei Elternzeit

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 7. Feb. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. Diese Vorschrift steht nach einem Urteil des BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 362/18 – im Einklang mit dem Unionsrecht. Will der Arbeitgeber von der gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen, muss er eine dauerhaft gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben.

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