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Regierungsentwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 5. Feb. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der Regierungsentwurf sieht u.a. die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) zum 01.01.2020 vor (515,- € im 1. Ausbildungsjahr). Obwohl die Arbeitgeberverbände eine gesetzliche Regelung als Eingriff in die Tarifhoheit der Sozialpartner ablehnen, hat die BDA auf Bitten der Politik zusammen mit dem DGB einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Mindestausbildungsvergütung ohne große Schäden für die Tarifautonomie geregelt werden könnte. Neben der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung sind vor allem neue Abschlussbezeichnungen für Fortbildungen sowie die Änderungen beim Prüfungswesen als wesentliche neue Regelungen des Regierungsentwurfes hervorzuheben.

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