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Verstoß gegen das Vorbeschäftigungsverbot bei einer sachgrundlosen Befristung

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 31. Jan. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist nach einem Urteil des BAG vom 23.01.2019 (7 AZR 733/16) nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa 1,5 jähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.

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