Verstoß gegen das Vorbeschäftigungsverbot bei einer sachgrundlosen Befristung
- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
- 31. Jan. 2020
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Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist nach einem Urteil des BAG vom 23.01.2019 (7 AZR 733/16) nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa 1,5 jähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.
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