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Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 28. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Verstirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis, so steht dessen Erben nach einem Urteil des EuGH vom 06.11.2018 – C – 569/16 und C – 570/16 – ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung eventueller restlicher Urlaubsansprüche zu. Dieser bezieht sich allerdings nur auf den noch nicht genommenen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz.

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