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Neues BMF-Schreiben zur Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 28. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues steuerliches Anwendungsschreiben vom 28.06.2018 zur Einkommensteuerpauschalierung nach § 37 b EStG veröffentlicht. Aufmerksamkeiten bis 60,00 € aus Anlass eines persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag), gehören nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch der Bemessungsgrundlage nicht zuzurechnen. Bei Gewinnen und Prämien u.ä. kommt es darauf an, ob diese zusätzlich ausgeschüttet werden oder von vornherein als Teil der Gegenleistung vereinbart waren. Letzteres führt zur Lohnsteuerpflicht und ggf. einer Einkommensteuerpauschalierung.

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