top of page

Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
  • 22. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Scheidet ein nach dem Gesetz oder nach einem Tarifvertrag vollständig von der Arbeit freigestelltes Betriebsratsmitglied aus, ist nach einem Beschluss des BAG vom 21.02.2018 – 7 ABR 54/16 – das ersatzweise freizustellende Mitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört. Voraussetzung ist insoweit, dass das ausscheidende Betriebsratsmitglied nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurde.

Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden

Anwalt Dresden

Arbeitsrecht Dresden

Erbrecht Dresden

Strafrecht Dresden

Verkehrsrecht Dresden

Karsten Zobel

Lars-Peter Reimers

Lutz Siegl

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Commentaires


© 2016 by Zobel  Siegl  Reimers

  • Lust auf Dresden
  • Twitter Social Icon
bottom of page