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Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • Karsten Zobel
  • 28. Aug. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Das Ankleiden mit einer vorgeschriebenen Dienstkleidung ist nur dann nicht fremdnützig und damit keine Arbeitszeit, wenn sie zuhause angelegt und – ohne besonders auffällig zu sein – auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG vom 10.11.2009 – 1 ABR 54/08).

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