Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- Karsten Zobel
- 8. Juni 2018
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Bei der Berechnung der Schwellenwerte des § 38 Abs. 1 BetrVG sind Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer, die lediglich zeitweilig beschäftigt werden, nach einem Beschluss des BAG vom 02.08.2017 – 7 ABR 51/05 – dann zu berücksichtigen, wenn sie länger als sechs Monate im Jahr beschäftigt sind.
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