top of page

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

  • Karsten Zobel
  • 6. Apr. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge müssen bei einer Teilzeitbeschäftigung nach einem Urteil des BAG vom 26.04.2017 – 10 AZR 589/15 – regelmäßig erst dann gezahlt werden, wenn das Arbeitszeitvolumen Vollzeitbeschäftigter überschritten wird.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

תגובות


© 2016 by Zobel  Siegl  Reimers

  • Lust auf Dresden
  • Twitter Social Icon
bottom of page