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Überwachung durch Detektiv und Datenschutz

  • Karsten Zobel
  • 13. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach einem Urteil des BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - zulässig sein.

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