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Formelle Voraussetzung für das Wahlrecht bei der Betriebsratswahl

  • Karsten Zobel
  • 6. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.03.2017 - 7 ABR 19/15 - klargestellt, dass die Wählerliste grundsätzlich nur bis zum Tag vor dem Wahltag berichtigt werden kann. Eine spätere Veränderung kann einen Anfechtungsgrund für die Betriebsratswahl darstellen.

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