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BAG: Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • Karsten Zobel
  • 1. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 I BDSG unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.

Urteil vom 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

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