Antragsbefugnis des Betriebsrats im Beschlussverfahren
- Karsten Zobel
- 20. Sept. 2017
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Nach einem Urteil des BAG vom 21.03.2017 - 7 ABR 17/15 - nimmt der Betriebsrat keine eigenen Rechte wahr, wenn er ausschließlich verhindern will, dass gegenüber den Arbeitnehmern Arbeitsanordnungen ergehen, deren zeitlichen Umfang er für rechtswidrig hält. Vor diesem Hintergrund stehe dem Betriebsrat nicht das Recht zu, den Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung seiner Mitglieder geltend zu machen, wenn ihnen die Einhaltung ihrer Arbeitszeit wegen der Teilnahme an einer außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung unmöglich oder unzumutbar ist. Dieser Anspruch auf bezahlte Freistellung stehe nur dem Betriebsratsmitglied selbst in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer zu.
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