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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung

  • Karsten Zobel
  • 8. Sept. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Entscheidung des Arbeitgebers, Arbeitnehmer bestimmter Geschäftsbereiche von einer Gehaltsanpassung auszunehmen, führt nach Ansicht des BAG in seinem Beschluss vom 21.02.2017 - 1 ABR 12/15 - zu einer Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass sich der relative Abstand der jeweiligen Vergütungen der Arbeitnehmer des Betriebs zueinander ändert. Dies ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

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