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Altersgrenzenregelung in Betriebsvereinbarung

  • Karsten Zobel
  • 28. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Betriebsparteien sind berechtigt, eine Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverträgen zu regeln, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt.

Eine solche Betriebsvereinbarung muss aus Gründen des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen für die bei in Kraft tretende Betriebsvereinbarung bereits rentennah ein Arbeitnehmer vorsehen.

BAG | 21.02.2017 | 1 AZR 292/15

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