Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige
- Karsten Zobel
- 24. Aug. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Der Arbeitgeber muss ab Beginn der vollständigen Unterrichtung des Betriebsrats im Konsultationsverfahren nach § 17 KSchG nach Ansicht des LAG Hessen in einem Urteil vom 29.01.2020 – 18 Sa 1287/19 – den Ablauf voller zwei Wochen abwarten bevor er die fehlende Stellungnahme des Betriebsrats durch eine eigene Darstellung ersetzen kann.
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