top of page

Ausschlussfrist und Schwerbehindertenschutz

  • Karsten Zobel
  • 26. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Wird die zweiwöchige Antragsfrist vom Arbeitgeber versäumt, stimmt das Integrationsamt aber dessen ungeachtet der außerordentlichen Kündigung zu, ist umstritten, ob eine danach gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX unverzüglich erklärte Kündigung in ihrer Wirksamkeit unabhängig von der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist. Die bisherige Rechtsprechung verneint dies. Das BAG deutet jedoch in einer aktuellen Entscheidung vom 27.02.2020 – 2 AZR 390/19 – an, § 174 Abs. 5 SGB IX als eigenständige Regelung zur Kündigungserklärungsfrist auszulegen.

Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden

Anwalt Dresden

Arbeitsrecht Dresden

Erbrecht Dresden

Strafrecht Dresden

Verkehrsrecht Dresden

Karsten Zobel

Lars-Peter Reimers

Lutz Siegl

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Virtuelle Betriebsratsbeschlüsse

Die Gesetzesänderung war erforderlich geworden, da § 33 BetrVG bisher die körperliche Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder in einer...

 
 
 

Comentários


© 2016 by Zobel  Siegl  Reimers

  • Lust auf Dresden
  • Twitter Social Icon
bottom of page