Anpassung des gesetzlichen MindestlohnsKarsten Zobel16. Nov. 20181 Min. LesezeitDer Mindestlohn wird mit Wirkung ab dem 01.01.2019 auf 9,19 € und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde festgesetzt.#ArbeitsrechtDresden
Anforderungen im Konsultationsverfahren bei einer MassenentlassungArbeitgeber dürfen nach einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.07.2019 – 21 Sa 2100/18 – eine Entscheidung oder eine Maßnahme,...
Verdachtskündigung und VerwertungsverbotNach einem Urteil des BAG vom 31.01.2019 – 2 AZR 426/18 – kann der Verdacht einer Pflichtverletzung eine ordentliche Kündigung aus...
Außerordentliche Kündigung und 2-Wochen-FristNach einem Urteil des BAG vom 27.06.2019 – 2 ABR 2/19 – kann der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen...
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