top of page

Unterrichtungspflicht bei schwerbehinderten Bewerbern

  • Karsten Zobel
  • 22. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Beruft sich der schwerbehinderte Bewerber im Rahmen eines Entschädigungsprozesses darauf, dass der Arbeitgeber gegen seine vermeintliche Unterrichtungspflicht aus § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX verstoßen habe, so gehört nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 28.09.2017 – 8 AZR 492/16) zu einem schlüssigen Vortrag die Darlegung, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt und die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsrat mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


© 2016 by Zobel  Siegl  Reimers

  • Lust auf Dresden
  • Twitter Social Icon
bottom of page