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Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • Karsten Zobel
  • 19. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Ergibt die Berechnung einen Anspruch auf Teilurlaub von weniger als 0,5 Tagen, ist der Anspruch nicht abzurunden, sondern nach einem Urteil des BAG vom 23.01.2018 – 9 AZR 200/17 – in der konkret errechneten Summe zu erfüllen oder abzugelten.

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