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LAG Chemnitz: Verzugspauschale im Arbeitsverhältnis anwendbar

  • Karsten Zobel
  • 19. Apr. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Das LAG Chemnitz hält in einer Entscheidung vom 18.04.2018 die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 286 Abs. 5 BGB – jedenfalls für alle Forderungen, die nach dem 30.06.2016 ihren Ursprung haben – im Arbeitsverhältnis für anwendbar, hat aber die Revision zugelassen, da es noch keine BAG-Entscheidung dazu gibt.

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