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Beseitigung der altersdiskriminierenden Wirkung einer Altersstaffelung

  • Karsten Zobel
  • 14. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Beruht die altersdiskriminierende Wirkung einer Regelung ausschließlich auf einer Altersstaffelung, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nach einem Urteil des BAG vom 20.04.2017 - 6 AZR 119/16 - nur dadurch gewahrt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden, wie den Angehörigen der privilegierten Gruppe.

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