Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
- Karsten Zobel
- 20. Feb. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Nachdem bereits mehrere Landesarbeitsgerichte diese Auffassung vertreten hatten, hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr mit einer Entscheidung vom 23.08.2017 – 10 AZR 859/16 – grundsätzlich festgestellt, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar sind.
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