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Mitbestimmungsgesetz und Recht der Europäischen Union

  • Karsten Zobel
  • 28. Sept. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einer Entscheidung des EuGH vom 18.07.2017 - C-566/16 - sind Regelungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes, nach denen nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen können, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

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