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Nochmals: Neuregelung des Mutterschutzgesetzes

  • Karsten Zobel
  • 14. Aug. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Neuregelung zum Mutterschutzgesetz ist zum 30.05.2017 in Kraft getreten. Die bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes aktiven Änderungen (Schutzfristverlängerung bei Kindern mit Behinderung und Kündigungsschutz nach Fehlgeburt) sind damit wirksam.

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