Kein Anspruch auf Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens
- Karsten Zobel
- 28. Juli 2017
- 1 Min. Lesezeit
Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.
BAG | 21.02.2017 | 1 AZR 367/15
Comentarios