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Kein Anspruch auf Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • Karsten Zobel
  • 28. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.

BAG | 21.02.2017 | 1 AZR 367/15

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