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Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • Karsten Zobel
  • 24. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) können zukünftig entweder in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden. Die gewählte Form des Ausbildungsnachweises ist zwingend in den neuen Ausbildungsverträgen festzuhalten. Weitere Änderungen betreffen erweiterte Pflichten des Ausbildenden gegenüber dem Auszubildenden sowie zusätzliche Anforderungen an die Zulassung zur Abschlussprüfung.

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