Neuer Schock für Infinus-AnlegerKarsten Zobel17. Aug. 20171 Min. LesezeitSonntag, 13.08.2017 Für die Inhaber von Genussrechten der insolventen Infinus-Gruppe kommt es nun knüppeldick. Erwerber dieser Wertpapiere sollen sämtliche Zinsen aus den Jahren 2009 bis 2012 zurückzahlen. Quelle: Sächsische Zeitung GmbH#ArbeitsrechtDresden
Informationen zur Rückerstattung der LKW-MautDer EuGH hat am 28.10.2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt. Bei der Festlegung der...
Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit gesuchtFachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden Anwalt Dresden Arbeitsrecht Dresden Erbrecht Dresden Strafrecht Dresden Verkehrsrecht Dresden Karste
Virtuelle BetriebsratsbeschlüsseDie Gesetzesänderung war erforderlich geworden, da § 33 BetrVG bisher die körperliche Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder in einer...
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