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Neuer Schock für Infinus-Anleger

  • Karsten Zobel
  • 17. Aug. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Sonntag, 13.08.2017

Für die Inhaber von Genussrechten der insolventen Infinus-Gruppe kommt es nun knüppeldick. Erwerber dieser Wertpapiere sollen sämtliche Zinsen aus den Jahren 2009 bis 2012 zurückzahlen.

Quelle: Sächsische Zeitung GmbH

 
 
 

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